Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 29. Oktober 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist die PP Werbetechnik GbR, Gesellschafter Christopher Pieck und Mario Passero, Barentsstraße 15, 53881 Euskirchen, E-Mail info@pp-werbetechnik.de, Telefon 0157 30444502.
Diese Bedingungen betreffen die individuell nach Kundenvorgaben bedruckten Hohlkammerplatten, DTF-Transfer, Banner und Textilien sowie gesondert beauftragte Grafikarbeiten. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2. Angebot und Auftrag
Die Internetseite dient der Darstellung unserer Leistungen und der Kontaktaufnahme. Produkt, Material, Motiv, Abmessungen, Menge, Preis, Versandkosten und Lieferzeit werden für den jeweiligen Auftrag vereinbart.
Wir übermitteln dem Kunden ein individuelles Angebot. Der Auftrag wird verbindlich, sobald die ausdrückliche, unveränderte Annahme dieses Angebots durch den Kunden per E-Mail oder WhatsApp bei uns eingeht, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Eine bloße Anfrage oder technische Eingangsbestätigung begründet noch keinen Vertrag. Änderungen gegenüber dem Angebot werden gesondert vereinbart.
Der Kunde erhält die für seinen Auftrag geltenden Bedingungen rechtzeitig vor Vertragsschluss. Die Druckfreigabe nach Ziffer 5 ist ein gesonderter Produktionsschritt.
3. Preise und Zahlung
Maßgeblich sind die für den Auftrag vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden die zu zahlenden Gesamtpreise einschließlich der jeweils anfallenden Umsatzsteuer ausgewiesen. Zusätzliche Nettopreisangaben dienen der Information.
Druckaufträge sind vor Produktionsbeginn zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die gesonderte Abrechnung von Grafikarbeiten richtet sich nach Ziffer 6.
Versandkosten werden abhängig von Auftrag und Lieferziel berechnet und vor Vertragsschluss im Angebot ausgewiesen. Besondere Zusatzleistungen und deren Vergütung bedürfen vorheriger Vereinbarung.
4. Vom Kunden gelieferte Druckdaten
Der Kunde soll vollständige, für den vereinbarten Druck geeignete und inhaltlich richtige Daten liefern. Die für das konkrete Produkt erforderlichen technischen Anforderungen sind vor Datenlieferung abzustimmen.
Eine umfassende technische, gestalterische, sprachliche oder inhaltliche Datenprüfung gehört ohne gesonderten Prüfauftrag nicht zum vereinbarten Leistungsumfang. Fallen uns bei der Bearbeitung Fehler oder Bedenken auf, weisen wir den Kunden vor der betreffenden Produktion darauf hin. Gesetzlich bestehende Prüf- und Hinweispflichten bleiben unberührt.
Eine Dateibearbeitung, Korrektur oder zusätzliche Prüfung wird nur im vereinbarten Umfang ausgeführt und nach vorheriger Kostenabsprache berechnet. Der Kunde soll die erforderlichen Rechte zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Logos, Bilder, Texte und sonstigen Inhalte besitzen.
5. Entwurf und ausdrückliche Druckfreigabe
Vor Produktionsbeginn ist die ausdrückliche Freigabe der maßgeblichen Druckdatei erforderlich. Der Kunde prüft die ihm vorgelegte, eindeutig bezeichnete Version insbesondere auf Namen, Anschriften, Telefonnummern, Texte, Zahlen und sonstige im Entwurf prüfbare Angaben. Dies gilt auch, wenn wir die Grafik erstellt oder bearbeitet haben.
Die Freigabe kann insbesondere per E-Mail oder WhatsApp erfolgen und muss erkennen lassen, auf welche Version sie sich bezieht. Schweigen allein gilt nicht als Freigabe.
Wir produzieren entsprechend der freigegebenen Version und den weiteren vereinbarten Eigenschaften. Die Freigabe begründet keinen pauschalen Verzicht auf gesetzliche Mängelrechte. Insbesondere bleiben die Verantwortung für Abweichungen von der freigegebenen Version, Fehler unserer späteren Bearbeitung oder Produktion und ausdrücklich übernommene Prüfleistungen unberührt.
6. Gesonderte Grafikarbeiten
Grafikerstellung und Nachbearbeitung werden nur nach vorheriger Absprache über Leistung und Kosten erbracht.
Der vereinbarte Stundensatz beträgt 110,00 EUR netto. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent entspricht dies 130,90 EUR brutto pro Stunde. Bei abweichender steuerlicher Behandlung richtet sich der Rechnungsbetrag nach den hierfür geltenden Vorschriften.
Berechnet wird je angefangene 15 Minuten. Eine Viertelstunde entspricht 27,50 EUR netto. Beispiel: 17 Minuten Bearbeitungszeit ergeben zwei Viertelstunden, also 55,00 EUR netto beziehungsweise 65,45 EUR brutto bei 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf Grundlage des abrechenbaren Nettobetrags berechnet; angezeigte gerundete Bruttopreise einzelner Viertelstunden werden nicht als eigenständige Rechenbasis addiert.
Die tatsächlichen Bearbeitungszeiten eines Grafikauftrags werden über sämtliche Arbeitssitzungen hinweg zusammengerechnet. Erst die Gesamtzeit wird am Ende einmal auf die nächste volle Viertelstunde aufgerundet. Unterbrechungs- und Pausenzeiten werden nicht als Bearbeitungszeit berechnet. Eine Aufteilung der Arbeit auf mehrere Sitzungen führt zu keinen zusätzlichen Aufrundungen. Beispiel: Insgesamt 18 Minuten Bearbeitungszeit werden als 30 Minuten abgerechnet, unabhängig davon, ob die Arbeit in einer oder mehreren Sitzungen erledigt wurde.
Grafikarbeiten werden separat in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Gesetzlich geschuldete Mängelbeseitigung ist keine zusätzliche kostenpflichtige Grafikänderung.
7. Dateien und Nutzung eigener Gestaltungen
Soweit ausdrücklich als solche beauftragt, dienen unsere Grafikarbeiten ausschließlich der Vorbereitung von Druckprodukten, die bei PP Werbetechnik bestellt werden. Dieser eingeschränkte Leistungsumfang wird bereits im individuellen Angebot angegeben.
Der Kunde erhält eine zur Prüfung geeignete Vorschau. Produktionsfähige Druckdateien, Vektordateien und offene Arbeitsdateien sind in diesem Modell nicht Bestandteil der geschuldeten Herausgabe. Eine abweichend ausdrücklich vereinbarte Dateiübergabe bleibt davon unberührt.
Soweit an unseren eigenen Gestaltungen entsprechende Rechte bestehen, umfasst die vereinbarte Nutzung die vertragsgemäße Verwendung der von uns hergestellten Druckprodukte. Eine weitergehende Vervielfältigung unserer geschützten Gestaltung durch andere Produktionsanbieter ist ohne gesondert eingeräumte Rechte nicht umfasst.
Rechte an vom Kunden gelieferten Logos, Texten, Bildern und Ausgangsdateien werden dadurch nicht auf PP Werbetechnik übertragen oder eingeschränkt. Eine rein technische Bearbeitung begründet nicht automatisch ein neues Urheberrecht. Bereits anderweitig zugesagte Rechte oder Dateiübergaben werden nicht nachträglich durch diese Regelung entzogen.
Ein eigenständiger Auftrag zur allgemeinen Logoentwicklung oder zur Lieferung einer frei weiterverwendbaren Grafik benötigt eine passende gesonderte Leistungs- und Rechtevereinbarung. Die vorstehenden Bestimmungen begründen keine urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechte, wenn eine Gestaltung, etwa ein rein KI-generiertes Motiv, keinen entsprechenden gesetzlichen Schutz genießt.
8. Mitgebrachte Textilien und Probedruck
Wir bedrucken nach Absprache auch kundeneigene Textilien. Materialzusammensetzung, Beschichtungen, Vorbehandlungen und Pflegevorgaben können die Verarbeitung und Haltbarkeit beeinflussen. Der Kunde soll uns die ihm bekannten relevanten Materialangaben mitteilen.
Ein Probedruck ist gegen gesonderte Vergütung möglich. Die Kosten werden vor Durchführung vereinbart. Der Kunde kann das Muster prüfen und anschließend den weiteren Auftrag ausdrücklich freigeben. Vorhandene konkrete Bedenken werden vor der Serienfreigabe besprochen und dokumentiert.
Eine zusätzliche freiwillige Haltbarkeitsgarantie für kundeneigene Textilien wird nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugesagt wurde. Dies ist kein Ausschluss gesetzlicher Mängelrechte und kein pauschaler Ausschluss unserer Verantwortung für eigene Fehler. Die Musterfreigabe bestätigt nicht automatisch eine bestimmte spätere Wasch- oder Langzeithaltbarkeit.
9. Produktionszeit und Lieferung
Arbeitstage im Sinne dieser Bedingungen sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Betriebsstandort.
Für DTF-Transfer beträgt die Zeit bis zum Versand zwei bis drei Arbeitstage, sobald die vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist und die erforderlichen druckfertigen Daten sowie die Druckfreigabe vorliegen, sofern für den konkreten Auftrag keine andere Frist vereinbart wurde. Fristbeginn und spätester Versandtag werden in der Auftragsbestätigung nachvollziehbar angegeben.
Für Textilien, Hohlkammerplatten und Banner wird die Produktionszeit nach Produkt, Menge und Aufwand individuell vereinbart und vor Vertragsschluss angegeben. Bei kundeneigenen Textilien wird deren rechtzeitige Anlieferung bei der Terminvereinbarung berücksichtigt.
Die Produktionszeit bis zum Versand ist von der anschließenden Transportzeit zu unterscheiden. Lieferziel, Versandart und vereinbarte Transportzeit werden im Angebot berücksichtigt.
Der Standardversand erfolgt mit UPS Standard. Eine Zustellung am folgenden Arbeitstag ist bei diesem Service kein von uns garantiertes Leistungsversprechen. Die für den Auftrag angegebene Lieferfrist bleibt maßgeblich; die Bezeichnung Standard hebt vereinbarte Lieferpflichten nicht auf.
Expressversand ist nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen einen vorab mitgeteilten Aufpreis möglich. Der konkrete Service und der zugesagte Zustelltermin werden für das Lieferziel im Angebot festgelegt. Express bedeutet nicht automatisch für jedes Zielland eine Zustellung am nächsten Arbeitstag.
Wird der für den Expressversand vereinbarte Zustelltermin überschritten, erstatten wir dem Kunden den berechneten Expressaufschlag, also die Differenz zum für dieselbe Bestellung angebotenen Standardversand. Diese Erstattungszusage begrenzt keine darüber hinaus bestehenden gesetzlichen Rechte. Für Verzögerungen und sonstige Leistungsstörungen gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen. Ein pauschaler Haftungsausschluss für Fehler des Versanddienstleisters wird nicht vereinbart.
Eine Abholung am Betriebsstandort ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.
10. Internationaler Versand und Einfuhrkosten
Ein weltweiter Versand wird im Rahmen des jeweils angenommenen Auftrags angeboten. Die konkrete Liefermöglichkeit und die Lieferzeit werden vor Vertragsschluss abgestimmt.
Transportkosten werden im Angebot berechnet. Bei Lieferungen mit Einfuhrabfertigung im Bestimmungsland trägt der Kunde nach vorheriger entsprechender Vereinbarung die Einfuhrzölle, Einfuhrsteuern und anfallenden Gebühren der Einfuhrabfertigung, soweit diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Soweit sie vorab nicht bezifferbar sind, wird auf ihr mögliches zusätzliches Anfallen hingewiesen.
Bei ausdrücklich vereinbarter Lieferung nach DAP, Incoterms® 2020, wird der konkrete Lieferort im individuellen Angebot benannt. DAP ist keine allgemeine Übertragung aller Kosten und Risiken auf den Kunden: Wir organisieren den Transport und tragen nach dieser Klausel das Transportrisiko bis zum benannten Lieferort; die Einfuhrabfertigung und damit verbundenen Einfuhrabgaben liegen beim Kunden. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
11. Jahrespreisstaffel für Hohlkammerplatten
Die Jahrespreisstaffel gilt ausschließlich für Hohlkammerplatten. Die Stückzahlen aller bestellten Formate werden gemeinsam erfasst. Auch individuell vereinbarte Bestellungen unter 300 Stück zählen zur Jahresmenge.
Teilnehmen können Unternehmen jeweils für ihre eigene Firma und Privatkunden jeweils für sich selbst. Die Mengen verschiedener Kunden oder Firmen werden nicht zusammengelegt.
Für die Zuordnung einer Bestellung zum Kalenderjahr ist das Datum des Zahlungseingangs bei PP Werbetechnik maßgeblich. Beispiel: Geht die Zahlung im Dezember 2026 ein und erfolgt die Lieferung im Januar 2027, zählt die Stückzahl zum Kalenderjahr 2026.
Die Preisstufen liegen bei 300, 1.500, 3.000, 5.000 und 10.000 Stück. Für Mengen unter 300 Stück wird ein individueller Preis vereinbart. Die jeweiligen Stückpreise ergeben sich aus dem für den Auftrag geltenden Angebot.
Wird mit einer Bestellung eine neue Schwelle erreicht, gilt der Preis der neuen Stufe bereits für die gesamte betreffende Bestellung. Frühere abgeschlossene Bestellungen werden nicht nachträglich günstiger berechnet.
Innerhalb des Kalenderjahres bleibt eine erreichte Preisstufe bei kleineren Folgeaufträgen bestehen oder steigt bei Erreichen einer höheren Stufe. Ausnahme sind Mengenabzüge wegen Stornierung oder Erstattung.
Zum 1. Januar wird die gesammelte Jahresmenge auf null gesetzt und die zuletzt bestehende Preisstufe um genau eine Stufe zurückgesetzt, höchstens bis zur niedrigsten Stufe. Eine übertragene Preisstufe ersetzt keine neu bestellten Stückzahlen. Für einen Aufstieg sind die tatsächlichen neuen Jahresmengen maßgeblich. Beispiel: Ein Kunde startet mit der Stufe 3.000; für die Stufe 5.000 benötigt er im neuen Kalenderjahr 5.000 neu zählende Stück.
Stornierte oder erstattete Stückzahlen werden von der maßgeblichen Menge abgezogen. Dieselben Stücke werden nicht doppelt abgezogen. Wird hierdurch die Grundlage für eine höhere Preisstufe unterschritten, gilt für künftige Bestellungen die entsprechend niedrigere Stufe. Bereits abgeschlossene, nicht erstattete Bestellungen werden nicht nachträglich neu berechnet.
Wird eine dem Vorjahr zugeordnete Bestellung erst nach dem Jahreswechsel storniert oder erstattet, wird ihre Stückzahl der maßgeblichen Vorjahresmenge wieder abgezogen. Zunächst wird die dadurch korrigierte Preisstufe zum Ende des Vorjahres ermittelt. Auf diese korrigierte Stufe wird anschließend die reguläre jährliche Rückstufung um eine Stufe angewendet. Die Rückstufung zum Jahreswechsel wird dabei nur einmal berücksichtigt. Dadurch kann die Startstufe beispielsweise um zwei Stufen gegenüber der ursprünglich im Vorjahr erreichten Stufe sinken. Die niedrigste Preisstufe wird nicht unterschritten. Bereits im laufenden Jahr durch neue zählende Bestellungen erreichte höhere Stufen bleiben bei der Ermittlung der aktuellen Stufe zu berücksichtigen. Bereits abgeschlossene, nicht erstattete Bestellungen werden nicht nachberechnet.
Beispiel: Eine Dezemberbestellung erhöht die Stufe zum Jahresende auf 5.000. Zum Jahreswechsel ergibt sich zunächst die Startstufe 3.000. Wird die Dezemberbestellung im Januar storniert und sinkt dadurch die korrigierte Vorjahresstufe auf 3.000, wird nach Anwendung der jährlichen Rückstufung die Startstufe auf 1.500 korrigiert.
12. Widerruf bei Verbraucherverträgen
Bei Verträgen zur Lieferung nicht vorgefertigter Waren, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB.
Auf diese Ausnahme wird bei entsprechenden individuellen Druckprodukten vor Vertragsschluss hingewiesen. Sie enthält keinen Ausschluss von Mängelrechten.
Für reine Bearbeitungsleistungen an kundeneigenen Textilien und gesonderte Grafikleistungen wird diese Ausnahme nicht pauschal angewendet. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die dafür erforderliche gesonderte Belehrung und das Muster-Widerrufsformular. Eine vorzeitige Ausführung und ein gegebenenfalls vorzeitiges Erlöschen richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und erforderlichen gesonderten Erklärungen.
Die ergänzenden Verbraucherinformationen zu Widerruf, Widerrufserklärung und gegebenenfalls vorzeitigem Leistungsbeginn werden dem Kunden vor Vertragsschluss passend zum Auftrag bereitgestellt.
13. Mängel, Beschwerden und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Haftungsregelungen. Freiwillige Garantien bestehen nur, soweit sie ausdrücklich zugesagt wurden.
Beanstandungen können mit Auftragsangabe und einer Beschreibung des Problems an info@pp-werbetechnik.de gerichtet werden. Fotos können die Bearbeitung erleichtern. Diese Kontaktmöglichkeit begründet keine zusätzliche Ausschlussfrist und macht gesetzliche Rechte nicht von der Vorlage von Fotos abhängig.
14. Eigentumsvorbehalt und ausbleibende Zahlung
Die von uns verkauften und gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt bezieht sich nicht auf vom Kunden bereitgestellte Textilien oder sonstige bereits dem Kunden gehörende Gegenstände und begründet keine Rechte an kundeneigenen Motiven oder Dateien.
Bei ausbleibender fälliger Zahlung richten sich unsere Rechte auf Zurückbehaltung noch nicht geschuldeter Vorleistungen, Rücktritt, Rückforderung und gegebenenfalls Schadensersatz nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine gesetzlich erforderliche angemessene Zahlungsfrist wird vor einem Rücktritt gesetzt. Die Herausgabe bereits gelieferter Vorbehaltsware aufgrund des Eigentumsvorbehalts verlangen wir nur nach wirksamem Rücktritt. Ein eigenmächtiges Betreten von Kundenräumen oder Wegnehmen von Waren ist damit nicht vereinbart.
Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit und einer erforderlichen angemessenen Zahlungsfrist nicht und wird der betreffende Vertrag deshalb wirksam beendet, behalten wir uns vor, die in unserem Eigentum stehende Ware anderweitig zu verkaufen. Voraussetzung ist, dass sie keine kundenspezifischen Inhalte enthält, die den Kunden erkennbar machen oder ihm konkret zugeordnet werden können. Dazu zählen insbesondere Namen, Anschriften, Kontaktdaten, Kundenlogos, persönliche Fotos und vergleichbare identifizierende Angaben. Vertrauliche Kundeninhalte sind von einer solchen Verwertung ebenfalls ausgeschlossen.
Die anderweitige Nutzung des Motivs oder eigener Gestaltungsbestandteile setzt zusätzlich voraus, dass ihr keine fortbestehenden Rechte des Kunden oder Dritter, vereinbarte Exklusivität, Datenschutz- oder Vertraulichkeitspflichten entgegenstehen. Bei KI-Motiven müssen auch die Bedingungen des verwendeten Dienstes die betreffende kommerzielle Nutzung erlauben. Das Fehlen identifizierender Angaben begründet allein keine Rechte an fremden Motiven oder Dateien. Kundeneigene Textilien und andere Kundengegenstände sind vom Weiterverkauf nach dieser Klausel ausgeschlossen.
Soweit bei der Rückabwicklung oder bei geltend gemachten Ansprüchen gesetzlich eine Anrechnung von Verwertungserlösen vorgeschrieben ist, wird diese berücksichtigt. Ein uneingeschränktes Weiterverkaufsrecht allein aufgrund der Nichtzahlung wird nicht vereinbart.
15. Verbraucherstreitbeilegung
Wir erklären keine allgemeine Bereitschaft zur freiwilligen Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. Etwaige gesetzliche Teilnahmepflichten bleiben unberührt.
Kann eine Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag zwischen uns und dem Kunden nicht beigelegt werden, erteilen wir die gesetzlich erforderlichen Informationen nach § 37 VSBG in Textform. Dabei nennen wir die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle mit Anschrift und Webseite und teilen mit, ob wir zur Teilnahme an einem Verfahren bereit oder verpflichtet sind.